BGB §§ 280 Abs. 2, 286; RVG VV a. F. Nr. 2300, 2302
Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten bei einfach gelagertem Fall
BGH, Urteil vom 17.09.2015- IX ZR 280/14
Fundstelle: NJW 2015, S. 3793 ff.
Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, ist auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen die Beauftragung eines Rechtsanwalts zweckmäßig und erforderlich; ein Mandat zur außergerichtlichenVertretung muss im Regelfall nicht auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt werden.
Leitsatz des Gerichts