FamFG § 113 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 2; JVEG §§ 20, 22
Keine Erstattung von Verdienstausfall oder Zeitversäumnis für Jobcenter
BGH, Beschluss vom 07.05.2014 - XII ZB 630/12
Fundstelle: RVGreport 2014, 356 ff.
Macht eine gemeinsame Einrichtung nach § 44 b SGB II (Jobcenter) nach § 33 Abs. 1 SGB II übergegangene Unterhaltsansprüche gerichtlich geltend, kann sie vom Unterhaltsschuldner wegen der Terminsteilnahme eines ihrer Mitarbeiter weder eine Entschädigung für Verdienstausfall nach § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO in Verbindung mit § 22 JVEG noch eine Entschädigung für Zeitversäumnis nach § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO i. V. m. § 20 JVEG verlangen.
Leitsatz des Gerichts