ZPO § 91; RVG § 15
Eine Angelegenheit bei Verhandlung mit mehreren Kaufinteressenten
BGH, Beschl. v. 6.6.2013 – IX ZR 312/12; OLG Hamm, Beschl. v. 15.11.2012 – 28 U 32/12 Fundstelle: AGS 2013, S. 321 ff.,323 f.
Wird der Anwalt von den Erben pauschal mit der Veräußerung von Geschäftsanteilen an einer GmbH beauftragt, liegt auch dann nur eine Angelegenheit vor, wenn der Anwalt mit mehreren Kaufinteressenten verhandelt.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS