ZPO § 4
Klage auf Befreiung von einer Verbindlichkeit
BGH, Beschl. v. 14.07.2011 – III ZR 23/11Fundstelle: AGS 2011, S. 511
Der Streitwert einer Klage auf Befreiung von einer Verbindlichkeit ist nicht nach dem bezifferten Schuldbetrag, sondern ihrer zu schätzenden wirtschaftlichen Bedeutung zu bemessen, wenn eine künftige Inanspruchnahme des Klägers in der Zukunft als ausgeschlossen erscheint.
Leitsatz der Schrifleitung der AGS