BGB § 249; RVG VV Nr. 2300
Berechnung des materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs bei unberechtigter Zuvielforderung
BGH, Urt. v. 07.11.2007 –VII ZR 341/06
Fundstelle: AGS 2008, S. 107
Dem Erstattungsanspruch des Geschädigten hinsichtlich der ihm entstandenen vorgerichtlichen Anwaltskosten ist im Verhältnis zum Schädiger grundsätzlich der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht (Fortführung von BGH Urt. v. 18.01.2005 – VI ZR 73/04).
Leitsatz des Gerichts