Kein genereller Kostenerstattungsanspruch für außerprozessuale Rechtsanwaltskosten zur Abwehr unberechtigter Forderung
BGH, Urt. v. 12.12.2006 – VI ZR 224/05 Fundstelle: AGS 2007, S. 267 ff. Die unberechtigte Inanspruchnahme wegen einer Geldforderung begründet nicht ohne weiteres einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch des in Anspruch Genommenen hinsichtlich der für die außergerichtliche Abwehr des Anspruchs aufgewendeten Anwaltskosten.