BGB §§ 280 Abs. 1 S. 1, 311 Abs. 2 Nr. 3, 677, 823 Abs. 1, 826; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
Kein genereller Kostenerstattungsanspruch für außerprozessuale Rechtsanwaltskosten zur Abwehr unberechtigter ForderungBGH, Urt. v. 12.12.2006 – VI ZR 224/05
Fundstelle: A
Die unberechtigte Inanspruchnahme wegen einer Geldforderung begründet nicht ohne weiteres einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch des in Anspruch Genommenen hinsichtlich der für die außergerichtliche Abwehr des Anspruchs aufgewendeten Anwaltskosten.