BRAGO § 6 Abs. 1 S. 1Voraussetzungen für den Anfall der Gebührenerhöhung bei Unterlassungsbegehren BGH, Beschl. vom 15.04.2008 – X ZB 12/06Fundstelle: RVGreport 2008, S. 337 f.
Bei einem inhaltsgleichen gegen mehrere Beklagte gerichteten Unterlassungsbegehren handelt es sich nicht um denselben Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit; das gilt auch dann, wenn eine juristische Person und ihr Organ in Anspruch genommen werden.Leitsatz des Gerichts