ZPO § 91 Abs. 2 S. 3; VV RVG Nr. 3201Kostenerstattungsanspruch des Rechtsanwalts in eigener Sache bei Berufung zur Fristwahrung BGH, Beschl. v. 06.12.2007 – IX ZB 223/06Fundstelle: RVGreport 2008, S. 66 f.
Der Anwalt, der sich selbst vertritt, kann keine (verminderte) Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren erstattet verlangen, wenn die Berufung des Prozessgegners nur fristwahrend eingelegt und innerhalb der Begründungsfrist zurückgenommen worden ist.² 2 Leitsatz des Gerichts