§ 141 Abs. 1 AO
Der Anwalt als externer Datenschutzbeauftragter
BFH, Urteil vom 14.1.2020- VIII R 2/117 = BeckRS 2020, 3783
Fundstelle: NJW-Spezial, 2020, S. 286
Übt ein Anwalt nebenher die Tätigkeit eines externen Datenschutzbeauftragten aus, wird er insoweit gewerblich tätig.
Leitsatz des Autors der NJW Spezial