§§ 15, 25 Abs. 2 FAO
Kein Widerruf des Fachanwaltstitels trotz unterbliebener Fortbildung
AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5.6.2020 - 1 AGH 43/19 = BeckRS 2020, 11856
Fundstelle: NJW-Spezial 2020, S. 479
Ein Widerruf der Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung ist nur innerhalb eines Jahres nach Kenntnis des Vorstands der Rechtsanwaltskammer von den ihn rechtfertigenden Tatsachen zulässig.
Leitsatz des Autors der NJW Spezial