BRAO § 43 a Abs. 2 BRAO, StGB § 203 Abs. 1 Nr. 3

Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht

AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.02.2018 - 2 AGH 12/17

Fundstelle: NJW Spezial 2018, S. 543

 

Reicht ein Anwalt einen in einem Betreuungsverfahren gefertigten Schriftsatz mit persönlichen und wirtschaftlichen Daten seines Mandanten im Rahmen einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zu einem Sachverhalt ein, der nicht Gegenstand des Betreuungsverfahrens ist, kann er hierdurch seine Verschwiegenheitspflicht verletzen.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial