BRAO § 46 Abs. 2 bis 4
Keine Zulassung als Syndikus bei Tätigkeit als Betriebsratsvorsitzender
AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.11.2016 – 1 AGH 50/16
Fundstelle: NJW-Spezial 2017, S. 223
Ein von seiner eigentlichen Tätigkeit im Unternehmen für sein inzwischen ausgeübtes Amt als Betriebsratsvorsitzender freigestellter Unternehmensjurist übt keine anwaltliche Tätigkeit
mehr aus.
Leitsatz des Autors der NJW Spezial