BRAO § 7 Nr. 5
Versagung der Zulassung wegen Unwürdigkeit
AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.10.2015 - 1 AGH 25/15
Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 222
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist wegen Unwürdigkeit abzulehnen, wenn der Bewerber ein Verhalten gezeigt hat, das ihn bei Abwägung dieses Verhaltens und aller erheblichen Umstände wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar erscheinen lässt.
Leitsatz des Autors der NJW-Spezial