FAO § 5 Abs. 1 lit. c
Praktische Erfahrungen eines Fachanwaltsanwärters im Arbeitsrecht
AnwGH Hessen, Urteil vom 02.11.2015 – 2 AGH 6/15
Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 94 f.
Als Fälle des kollektiven Arbeitsrechts gelten Fälle aus dem Individualarbeitsrecht nur dann, sofern Fragen aus dem kollektiven Arbeitsrecht erheblich sind oder werden können und einen wesentlichen Anteil an der argumentativen Auseinandersetzung der Parteien haben.
Leitsatz des Autors der NJW-Spezial