BRAO § 59 a; BORA §§ 8, 10
Diplom-Wirtschaftsjuristin auf dem Briefkopf
AnwGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.02.2015 - 1 AGH 6/14 (2/4)
Fundstelle: NJW-Spezial 2015 S. 286
Firmiert ein Anwalt auf seinem Briefkopf gemeinsam mit einer Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH), ohne gleichzeitig die Art dieser Zusammenarbeit klarzustellen, kann hierdurch beim rechtsuchenden Publikum der irreführende Eindruck einer Sozietät erweckt werden.
Leitsatz des Autors NJW Spezial