BRAO §§ 43, 43 b; BDSG §§ 4, 28
Datenschutzverletzung bei Schreiben an Nichtmandanten als Berufsrechtsverstoß
AnwG Berlin, Beschluss vom 05.03.2018 - 1 AnwG 34/16
Fundstelle: NJW 2018, S. 2421 ff.
An sich zulässige anwaltliche Werbeschreiben an Nicht-Mandanten stellen einen Berufsrechtsverstoß im Sinne des § 43 BRAO dar, wenn die Daten der Beworbenen in datenrechtlich unzulässiger Weise aus einer nicht frei zugänglichen Quelle (hier: Insolvenzakte) stammen und keine Einwilligung der Betroffenen vorliegt.
Leitsatz der Redaktion der NJW