BRAO § 43 a Abs. 2; BORA § 2
Kein Verstoß gegen Schweigepflicht bei Hinweis auf Regressfall
AnwG Köln, Beschl. vom 20.05.2009 – 10 EV 330/07 = BeckRS 2009, 25014
Fundstelle: NJW-Spezial 2009, S. 750
Ein ehemals angestellter Rechtsanwalt verstößt nicht gegen die Verschwiegenheitspflicht, wenn er den Mandanten seines vormaligen Arbeitgebers darauf hinweist, dass dieser einen Regressfall ausgelöst hat.
Leitsatz des Einsenders bei der NJW Spezial