BRAO § 43

Eingeschränkter Anwendungsbereich der allgemeinen Berufspflicht

AnwG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2016 – III AnwG 7/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 479

 

 

Eine Rechtsanwaltskammer kann die Verletzung rein zivilrechtlicher Pflichten durch einen Anwalt regelmäßig nicht über § 43 BRAO mit einer Rüge ahnden.

 

Werbung mit Abschluss der theoretischen Prüfung für Fachanwaltstitel

BRAO §§ 43 b, 43 c BRAO

AnwG Köln, Beschluss vom 20.01.2016 - 3 AnwG 14/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 478 f.

 

Einem Anwalt ist es verwehrt, auf den „erfolgreichen Abschluss des theoretischen Prüfungsteils zur Verleihung des Titels einer Fachanwaltschaft“ hinzuweisen.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

BRAO §§ 43a Abs. 3 S. 1, 113 Abs. 1

Rat zu „robustem" Gespräch als anwaltliche Berufspflichtverletzung

AnwG Köln, Urteil vom 25.8.2014-10 EV 113/12

Fundstelle: NJW 2015, S. 383

 

1.

§ 43 a Abs. 3 S. 1 BRAO zeigt mit seiner „insbesondere"-Aufzählung, dass auch weitere Fallgruppen möglich bleiben.§ 43 a Abs. 3 S. 1 BRAO zeigt mit seiner „insbesondere"-Aufzählung, dass auch weitere Fallgruppen möglich bleiben.

2.

Empfiehlt ein Rechtsanwalt seinem Mandanten, bei zukünftigen tätlichen Angriffen des Gegners seinerseits mit einemtätlichen Angriff zu reagieren, seine berufsrechtlich sanktionierbare Unsachlichkeit dar. 

 

Leitsatz der Redaktion der NJW

 

 

BORA § 25

Beanstandung gegenüber Kollegin

AnwG Frankfurt a. M, Beschluss vom 03.08.2015 - IV AG 52/14

Fundstelle: NJW-Spezial 2015, S. 606

 

 

Die Vertraulichkeit einer Beanstandung ist auch bei einem Fax gewahrt, wenn dieses an eine Einzelkanzlei gerichtet ist und lediglich der Anwalt und seine Mitarbeiter hiervon Kenntnis nehmen können.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

BRAO § 43 a Abs. 3; StGB § 185

Harsche Kritik gegenüber einer Gemeinde

AnwG Oldenburg, Beschluss vom 22.04.2015 - 1 AnwG 22/14

Fundstelle: NJW-Spezial 2015, S. 414 f.

Allein der Umstand, dass ein Anwalt den Mitarbeitern einer Gemeinde „den Anstand“ abspricht, reicht nicht aus, um den Tatbestand einer Beleidigung im Sinne des § 185 StGB zu erfüllen.

Leitsatz des Autors NJW-Spezial

BRAO § 43 b

Pin-Up-Kalender als unzulässige Werbemaßnahme

AnwG Köln, Beschluss vom 10.11.2014 – 10 EV 490/14

Fundstelle: NJW-Spezial 2015, S. 94

Die Verteilung eines Pin-Up-Kalenders durch einen Anwalt an potenziell Rechtsuchende bzw. Mandanten stellt eine unzulässige Werbemaßnahme dar.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

BRAO § 43 a Abs. 3

Unsachliche Äußerungen in einem Schreiben

AnwG Köln, Beschluss vom 06.11.2014 – 10 EV 255/11

Fundsteller: NJW-Spezial 2015, S. 30

Äußert ein Anwalt, dass Richter eines bestimmten Gerichtszweigs gezielt so ausgewählt würden, dass nur die staatstragendsten Juristen ins Richteramt gelangen und eine bestimmte Richterin diese Art, staatstragend zu sein, so sehr internalisiert habe, dass sie „wahrscheinlich schon gar nicht verstehen würde, wie sie auch anders hätte entscheiden können“, liegt hierin eine gegen die Richterin gerichtete Beleidigung.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

BRAO §§ 43, 46

Verstoß eines Syndikus gegen das Gerichtsvertretungsverbot

AnwG Köln, Urteil vom 17.02.2014 - 10 EV 76/13

Fundstelle: NJW-Spezial 2014, S. 606

Ein Anwalt unterfällt auch dann der Vorschrift des § 46 BRAO, wenn er für ein Unternehmen als „Berater“ tätig ist und hierbei im Unternehmen eigene Büroräume hat sowie nach außen als „Syndikus“ auftritt.

Leitsatz der Schriftleitung der NJW-Spezial

BRAO § 43 a III

Unsachliche Äußerungen

AnwG Köln, Beschluss vom 17.02.2014 – 10 EV 245/13

Fundstelle: NJW-Spezial 2014, S. 447

Verwendet ein Anwalt in einem Schriftsatz, mit dem er für seinen Mandanten Maklerhonorar geltend macht, die Formulierung „ ... ob es dreiste kriminelle Energie oder bloß Einfältigkeit

war“, stellt dies eine unsachliche Äußerung im Sinne des § 43 a III BRAO dar.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

BORA § 14

Pflicht zur Rücksendung des Empfangsbekenntnisses

AnwG Köln, Beschluss vom 21.1.2014 - 10 EV 32/13

Fundstelle: NJW-Spezial 2014, S. 127

Ein Anwalt ist gem. § 14 BORA verpflichtet, ein Empfangsbekenntnis, das ihm von einem Anwalt im Wege der Zustellung von Anwalt zu Anwalt zulässigerweise per Telefax übermittelt worden ist, unverzüglich zurückzusenden.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

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