RVG VV Nr. 2300; BGB § 249
Schadensregulierung durch Anwalt in eigener Sache
AG Köln, Urteil vom 11.12.2017- 261 C 167/17
Fundstelle: AGS 2018, S. 104
Reguliert ein Rechtsanwalt einen Verkehrsunfallschaden in eigener Sache selbst, so kann er gleichwohl die hierfür anfallende Vergütung als Schadenersatz geltend machen.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS