RVG VV Nr. 2300; BGB § 249

Schadensregulierung durch Anwalt in eigener Sache

AG Köln, Urteil vom 11.12.2017- 261 C 167/17

Fundstelle: AGS 2018, S. 104

 

Reguliert ein Rechtsanwalt einen Verkehrsunfallschaden in eigener Sache selbst, so kann er gleichwohl die hierfür anfallende Vergütung als Schadenersatz geltend machen.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS