RVG §§ 10, 7 Abs. 2; RVG VV Nr. 1008
Vergütungsberechnung bei mehreren Auftraggebern
AG Kerpen, Urteil vom 17.07.2014 - 102 C 93/14
Fundstelle: AGS 2014, S. 375 f.
Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so kann er seine Vergütung nur verlangen, wenn er jedem einzelnen Auftraggeber eine auf ihn lautende Rechnung über den von ihm nach § 7 Abs. 2 RVG geschuldeten Betrag übermittelt. Die Erteilung einer „Gesamtrechnung“ an alle Auftraggeber über den Gesamtbetrag genügt nicht den Anforderungen des § 10 RVG.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS