Geschäftsgebühr in Verkehrsunfallsachen
AG Kaufbeuren, Urt. v. 18.05.2005 – 3 C 186/05 Fundstelle: RVGreport 2005, S. 347 Auch bei einer unstreitigen Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers ist der Ansatz einer 1, 3 Geschäftsgebühr nicht unbillig, wenn der mit der Schadensregulierung beauftragte RA mit dem Auftraggeber eine 25 Min. dauernde Besprechung geführt und ein Sachverständigengutachten eingeholt und geprüft hat.³