VwGO § 166; ZPO § 114
Keine PKH-Bewilligung bei Erledigung der Hauptsache
OVG Münster, Beschl. v. 12.01.2010 – 18 E 1195/09 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 435 ff.
Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist kein Raum, wenn sich die Hauptsache vor Klageerhebung bereits im PKH-Verfahren erledigt.
Leitsatz des Gerichts