RVG § 46 I; BRAGO §§ 121, 126 I
Erstattung von Reisekosten eines Rechtsanwalts – BahnCard 100
OVG Münster, Beschl. v. 24.02.2006, 2 E 1123/06 Fundstelle: NJW 2006, S. 1897 f.
Aufwendungen eines Rechtsanwalts für eine BahnCard 100 sind bei Wahrnehmung eines Termins als Fahrtkosten für eine Geschäftsreise auch nicht anteilig erstattungsfähig.