Festsetzung des Gegenstandswerts einer Terminsgebühr
OLG Celle Beschluss vom 23.2.2023 – 24 W 2/23 = BeckRS 2023, 2677
Fundstelle: NJW-Spezial 2023, S. 315
Die Frage, nach welchem Gegenstandswert eine Terminsgebühr zu berechnen ist, ist nicht im Verfahren der Streitwertfestsetzung zu klären, sondern im gesonderten Verfahren auf Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit.
Leitsatz des Autors der NJW-Spezial