§§ 14, 58 Abs. 3 RVG
Anrechnung von Zahlungen/Vorschüssen auf die Pflichtverteidigervergütung
OLG Koblenz, Beschl. v. 8.8.2019 - 2 Ws 224/19
Fundstelle: RVGreport 2019, S. 421
Der in § 58 Abs. 3 Satz 4 RVG verwendete Begriff der .,Höchstgebühr eines Wahlanwalts" bezeichnet diejenige Vergütung als Anrechnungsgrenze, die der Pflichtverteidiger gem. § 14 Abs. 1 RVG unter Berücksichtigung der dort benannten Umstände im konkreten Einzelfall nach billigem Ermessen (höchstens) verlangen könnte, wenn er das betreffende Mandat (weiterhin) als Wahlverteidiger wahrgenommen hätte.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports