VV RVG Nrn. 1000, 2300

Keine Einigungsgebühr bei Verständigung über die Änderung eines Rechtsverhältnisses

OLG München, Urteil vom 12.07.2017 - 15 U 4938/16 Rae

Fundstelle: AGS 2018, S. 265 ff.

 

Ist das Bestehen eines Rechtsverhältnisses sowie das Recht keiner Partei zur Änderung dieses Rechtsverhältnisses unstreitig und einigen sich die Parteien jedoch auf eine Modifizierung oder Beendigung des Rechtsverhältnisses, so entsteht mangels eines Streites keine Einigungsgebühr.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS