GKG §§ 41, 48 Abs. 1 S. 1; ZPO §§ 3, 6

Streitwert einer Klage au Herausgabe und Beseitigung von Baulichkeiten

KG, Beschl. v. 19.11.2012 – 8 W 80/12 Fundstelle: AGS 2013, S. 141 f.

 

Wird neben der Herausgabe und Räumung eines Grundstücks auch die Beseitigung der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten verlangt, erhöht sich der Streitwert der Räumungsklage um die für die Beseitigung erforderlichen Kosten (im Anschluss an OLG Hamburg NZM 200, 1228).

Leitsatz des Verfassers des RVG Reports