RVG §§ 15 a Abs. 2, 60 Abs. 1 S. 1; VV RVG Vorbem. 3 Abs. 4, Nr. 2300, 3100

Anwendbarkeit des § 15 a Abs. 2 RVG

OLG Koblenz, Beschl. v. 01.09.2009 – 14 W 553/09 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 389

1.    § 15 a RVG ist in allen noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren unmittelbar anwendbar.

2.    Der Gesetzgeber wollte mit der Einführung des § 15 a RVG im Kern eine Rechtsprechung bei aus seiner Sicht unveränderter Gesetzeslage ändern und nicht das Gesetz selbst, so dass § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nicht anwendbar ist.

Leitsatz des Gerichts