ZPO § 121 Abs. 1; RVG § 45 Abs. 1
Vergütungsanspruch bei Selbstbeiordnung
Ist ein Rechtsanwalt sich selbst im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden, kann ihm die gesetzlich Vergütung nach §§ 45 Abs. 1, 49 RVG nicht deshalb versagt werden, weil er mit sich selbst keinen Mandatsvertrag schließen kann.
Leitsatz des Gerichts