ZPO § 91 Abs. 1; RVG VV Nr. 7004

Flugreisekosten bei Nutzung der Business-Class

OLG Hamburg, Beschl. vom 23.04.2008 – 8 W 43/08
Fundstelle: RVGreport 2008, S. 396 f.

Für die Durchführung einer Terminsreise kann der Rechtsanwalt grundsätzlich das bequemste Verkehrsmittel wählen. Bei der Benutzung des Flugzeugs ist er nicht auf einen Billigflug oder einen Flug in der Economy-Class verwiesen, vielmehr sind auch die Kosten bei Nutzung der Business-Class erstattungsfähig, wenn die Mehrkosten im Verhältnis zum Streitwert stehen.

 

Leitsatz des Rezenenten des RVGReports