RVG VV Nrn. 3309, 3400; ZPO §§ 91, 788

Verfahrensgebühr für Zustellung durch einen anderen Rechtsanwalt

OLG Celle, Beschl. v. 27.03.2008 – 23 W 31/08
Fundstelle: AGS 2008, S. 283 f.

 

1.      Für die anwaltliche Zustellung einer einstweiligen Verfügung entsteht eine Verfahrensgebühr in Höhe von 0,3 nach Nr. 3309 VV.4

2.      Muss eine einstweilige Verfügung unverzüglich zugestellt werden und ist dies nur im Wege der anwaltlichen Zustellung möglich, sind auch die Kosten einer anwaltlichen Zustellung erstattungsfähig.4

Leitsatz der Schriftleitung der AGS