ZPO § 91 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 ZPO
Anwaltswechsel aufgrund Rückgabe der Zulassung; keine gemeinsame Terminsreise des Rechtsanwalts mit seinem Mandanten
OLG München, Beschl. v. 06.06.2007 – 11 W 761/07
2. Der Prozessbevollmächtigte ist erstattungsrechtlich nicht gehalten, zusammen mit seinem Auftraggeber in einem Auto zum Gerichtstermin zu fahren.2, 5
2 Leitsatz des Gerichts
5 Leitsatz des Verfassers des RVGreports