OLG Hamm, Beschl. v. 23.03.2006, 3 WS 586/05 Fundstelle: RVG professionell 2006, S. 92
Auch der Rechtsanwalt, der nur für einen Termin als Terminsvertreter beigeordnet wird, rechnet seine gesetzlichen Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 1 RVG ab.OLG Hamm, Beschl. v. 23.03.2006, 3 WS 586/05 Fundstelle: RVG professionell 2006, S. 92
Auch der Rechtsanwalt, der nur für einen Termin als Terminsvertreter beigeordnet wird, rechnet seine gesetzlichen Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 1 RVG ab.