Längenzuschlag; Pauschgebühr
OLG Hamm, Beschl. v. 28.02.2006 – 2 (s) Sbd. IX 1 und 14/06 Fundstelle: AGS 2006, S. 282 ff. Bei der Feststellung der für die Gewährung einer so genannten Zuschlagsgebühr für den Pflichtverteidiger maßgeblichen Zeitdauer des Hauptverhandlungstermins sind (Hauptverhandlungs-)Pausen nicht zu berücksichtigen.