Reisekostenerstattung bei Nichtwahrnehmung des Termins wegen Verkehrsstaus
OLG Celle, B. v. 23.01.2004 – 13 Verg 1/04.
Fundstelle: NJW-RR 2004, 716 Auslagen des Rechtsanwalts für Fahrten zu einem auswärtigen Verhandlungstermin sind auch dann gem. § 28 I BRAGO erstattungsfähig, wenn der Rechtsanwalt wegen einer mehrstündigen Sperrung der Autobahn das Gericht erst nach dem Ende des Verhandlungstermins erreicht