Wird die Mandatserteilung unter Rechtsanwälten von der Vereinbarung einer Gebührenteilung abhängig gemacht, so beinhaltet dies eine gegen die guten Sitten verstoßene Wettbewerbshandlung OLG Rostock, U. v. 17. Juli 2002 – 2 U 43/01 (Fundstelle: NRW-RR 200