FamGKG § 45 Abs. 1, 3Anhebung des Verfahrenswertes in Sorgerechtsverfahren OLG Hamm, Beschl. v. 27.04.2012 – II-2 WF 64/12 Fundstelle: RVGreport 2012, S. 313 f.
Allein die Einholung eines Sachverständigengutachtens in einem Sorgerechtsverfahren und die Durchführung zweier Anhörungstermine führen nicht dazu, dass der in § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG bestimmte Regelwert unbillig ist und ein höherer Wert festzusetzen ist.Leitsatz des Verfassers RVGreport