ZPO § 91 Abs. 1 und 2 S. 3; VV RVG Nr. 7003 – 7006Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts OLG München, Beschl. v. 24.04.2012 – 11 W 627/12 Fundstelle: RVGreport 2012, S. 306 f.
Ein Rechtsanwalt, der sich als Naturalpartei in eigener Sache vor einem auswärtigen Prozessgericht selbst vertritt, hat in der Regel Anspruch auf Erstattung seiner Reisekosten nach den Bestimmungen des RVG.