FamFG § 113 Abs. 1 S. 2; ZPO § 128; RVG VV Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104Terminsgebühr in Familienstreitsachen OLG Hamm, Beschl. v. 14.6.2011 – 6 WF 178/11 Fundstelle: AGS 2012 – S. 16
In Familienstreitsachen erhält der Anwalt auch dann eine Terminsgebühr, wenn das Gericht im schriftlichen Vorverfahren einen Versäumnisbeschluss erlässt. Leitsatz des Gerichts