1. Scheidung als solche,
2. Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem persönlichen Verhältnis zu den Kindern (Personensorge, Umgangsrecht),
3. Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Ehewohnung und dem Hausrat und
4. Finanzielle Auswirkung von Trennung und Scheidung (Unterhaltsansprüche, Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung) zu bilden.Leitsatz des Gerichts