RVG VV Nr. 7003; BRAO §§ 27, 28, 29 a Reisekostenerstattung – Kanzlei und ZweigstelleOLG Dresden, Beschl. v. 07.06.2010 – 2 Ws 93/10 Fundstelle: NJW 2011, S. 869 f.
Von dem Begriff „Kanzlei“ im Sinne der Vorbemerkung zu Teil 7 VV-RVG wird auch die Zweigstelle einer Rechtsanwaltskanzlei erfasst. Fahrtkosten für eine Geschäftsreise zu einem Ziel innerhalb der Gemeinde, in der die Zweigstelle unterhalten wird, können deshalb nicht gem. Nr. 7003 VV-RVG erstattet werden.(Leitsatz des Gerichts)