RVG § 11, UStG § 1Festsetzung der UmsatzsteuerOLG Köln, Beschl. v. 26.11.2008 – 17 W 286/08eingesandt von RA Christian Karpus, Bochum
Die Umsatzsteuer ist im Vergütungsfestsetzungsverfahren festzusetzen, sofern die Tätigkeit des Anwalts umsatzsteuerpflichtig ist. Eine Tätigkeit des Rechtsanwalts für seinen Auftraggeber unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer, da zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten ein Leistungsaustausch i. S. d. § 1 UStG stattfindet. Auf eine etwaige Vorsteuerabzugsberechtigung des Auftraggebers kommt es im Rahmen der Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG nicht an, weil es hierbei nicht darum geht, wie der Mandant, sondern wie der Rechtsanwalt umsatzsteuerrechtlich steht.Leitsatz des Bearbeiters des KammerReports