KostO § 100 Abs. 3 S. 1Geschäftswert eines Verfahrens auf Zuweisung der EhewohnungOLG Köln, Beschl. v. 22.10.2007 – 27 WF 174/07Fundstelle: AGS 2008, S. 41
Im Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung ist der Jahresmietwert anzusetzen. Das gilt auch für ein während der Trennung eingeleitetes Verfahren auf vorläufige Wohnungszuweisung.4 4 Leitsatz der Schriftleitung der AGS