RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4, Nr. 2300; ZPO §§ 103 ff.Berücksichtigung der Anrechnung der Geschäftsgebühr OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.09.2007 – 13 W 83/07 Fundstelle: RVGreport 2007, S. 432 f.
Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nach RVG-VV Nr. 2300 auf die Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV kommt nur in Betracht, wenn diese im Hauptverfahren tituliert oder der Anrechnungseinwand im Festsetzungsverfahren unstreitig ist.³ 3 Leitsatz des Gerichts