ZPO §§ 121 III, 91 II; RVG § 46 I
Beiordnung eines nicht am Ort des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts
OLG Oldenburg, Beschl. v. 06.01.2006 – 3 UF 45/05
Fundstelle: NJW 2006, S. 851 f
Die Beiordnung eines beim Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts, der seinen Wohnsitz oder seine Kanzlei nicht am Ort des Prozessgerichts hat, kann seit In-Kraft-Treten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes nicht dahin eingeschränkt werden, dass sie nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts erfolgt.