BRAGO § 3 I 1 Nr. 4; ZPO § 278 II
1. Die Durchführung einer Güteverhandlung nach § 278 Abs. 2 ZPO n. F. löst i. d. R. eine 10/10-Gebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 4 BRAGO aus.
2. Diese Gebühr ermäßigt sich nicht nachträglich dadurch, dass der Güteverhandlung ke