RVG § 14, GKG KostVerz Nr. 9300
Bemessung der Rahmengebühren im Bußgeldverfahren; Aktenversendungspauschale neben Postentgeltpauschale
LG Zweibrücken, Beschl. v. 12.03.2012 – Qs 24/12 und Qs 25/12 Fundstelle: RVGreport 2012, S. 218 f.
1. Hauptverhandlungen beim AG von 35 und 40 Minuten sind nicht von so kurzer Dauer, dass nicht die Mittelgebühr gerechtfertigt wäre.
2. Die Aktenversendungspauschale Nr. 9003 GKG KostVerz kann neben der Postentgeltpauschale Nr. 7002 VV RVG entstehen (Aufgabe der früheren Rechtsprechung der Kammer).
Leitsatz des Verfassers RVGreport