ARB §§ 24, 25, 29; VV RVG Nr. 1008 

Mitversicherung erstreckt sich auch auf Gebührenerhöhung 

LG Frankfurt a. M., Urt. v. 18.05.2010 – 2-08 O 397/09 Fundstelle: AGS 2010, S. 363 f.

Unterhält nur einer von mehreren Mitmietern eine Rechtschutzversicherung, in der der andere Mieter mitversichert ist, so hat der Rechtsschutzversicherer die allen Mietern entstehenden Kosten zur übernehmen einschließlich der Erhöhung nach Nr. 1008 VV wegen mehrerer Auftraggeber.

 

Leitsazt der Schriftleitung der AGS