VV RVG Nr. 2300; RVG § 34Abgrenzung Beratung/Vertretung LG Mönchengladbach, Urt. v. 03.12.2008 – 4 S 222/07 Fundstelle: AGS 2009, S. 163
Erteilt der Mandant dem Anwalt den Auftrag, ein Schreiben zu entwerfen, so handelt es sich auch dann um eine Geschäftstätigkeit, wenn der Auftrag zur Absendung des Schreibens nicht mehr erteilt wird.Leitsatz der Schriftleitung der AGS